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Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP)

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Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP)

Studienberatung

Prof. Dr. Marc Berges

Prof. Dr. Marc-Pascal Berges

Department Informatik (INF)
Professur für Didaktik der Informatik

Raum: Raum 05.130
Martensstraße 3
91058 Erlangen
  • Telefon: +49 9131 85-27922
  • E-Mail: marc.berges@fau.de
  • Webseite: https://www.ddi.tf.fau.de

Sprechzeiten

nach Vereinbarung per eMail

Links

  • Prüfungsamt
  • Studien- und Prüfungsordnungen Lehramt

Die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) ist eine studienbegleitende Prüfung, die im Lehramtsstudium Informatik nach LPO I (2008) für die Schulformen Gymnasium, Real- und Mittelschule anfällt. Im Rahmen dieser Prüfung soll, vergleichbar einer Zwischenprüfung, frühzeitig festgestellt werden, ob Sie für das gewählte Studium geeignet sind.

Die GOP sieht vor, dass bis zum Ende des zweiten Semesters Module im Umfang von 40 ECTS unter Berücksichtigung bestimmter Randbedingungen erfolgreich abgeschlossen worden sein müssen. Für einen Studienstart ab dem Wintersemester 2022/23 gelten die folgenden Randbedingungen:

  • Im Fall des vertieften Studiums (Gymnasium) müssen mindestens 20 ECTS aus den folgenden Modulen erfolgreich abgeschlossen worden sein:
    • Grundlagen der Programmierung
    • Sichere Systeme
    • Einführung in die Algorithmik
    • Theoretische Informatik für Wirtschaftsinformatik und Lehramtsstudierende
    • Parallele und funktionale Programmierung
    • Einführung in das Software Engineering
    • Einführung in Datenbanken
  • Im Fall des nicht-vertieften Studiums (Realschule, Mittelschule) müssen mindestens zwei der folgenden Module erfolgreich abgelegt worden sein:
    • Grundlagen der Programmierung
    • Sichere Systeme
    • Einführung in die Algorithmik
    • Parallele und funktionale Programmierung
    • Einführung in das Software Engineering
    • Einführung in Datenbanken
  • Die GOP-Regelungen des jeweiligen Kombinationsfaches sind einzuhalten, dort werden Module im Umfang von weiteren bis zu 20 ECTS als GOP-Module definiert. Die fachspezifischen Regelungen finden sich in der jeweiligen Fachprüfungsordnung.
  • Die LAPO (§8 (2)) erlaubt eine Überschreitung der Frist zur Ablegung der GOP um ein Semester, d.h. bis Ende des dritten Semesters. Darüber hinaus gibt es beim Prüfungsamt einen Antrag zur Verlängerung der Frist.

Wenn die Summe der Leistungspunkte der durch diese Regelungen festgelegten Module geringer als 40 ECTS ist, dann wird jedes weitere Modul, das bis zum 3. Semester bestanden ist (Informatik, Kombinationsfach, Erziehungswissenschaften) für die GOP verwendet. Sobald 40 ECTS gemäß dieser Regelungen überschritten sind, ist die GOP bestanden. Zu beachten ist dabei allerdings, dass GOP-Prüfungen jeweils nur einmal wiederholt werden dürfen. Wird die entsprechende Prüfung auch dann nicht bestanden, ist das Studium leider beendet. Nicht-GOP-Prüfungen dürfen zweimal wiederholt werden.

Rechtlich bindend sind nur die Angaben in der für Sie gültigen LAPO bzw. FPO.

Professur für Didaktik der Informatik
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91058 Erlangen
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